Kann bei einer Feuerbestattung eine Trauerfeier stattfinden?
Selbstverständlich. In der Regel findet vor der Feuerbestattung entsprechend der Religionszugehörigkeit des Verstorbenen ein Gottesdienst oder eine Aussegnungsfeier mit anschließender Verabschiedung statt. Die Trauerfeier organisieren die Hinterbliebenen so wie die gesamte Beisetzung mit dem Bestattungsunternehmen ihrer Wahl.
Muss die Trauerfeier als kirchliche Zeremonie stattfinden?
Nur, wenn es gewünscht wird. Art und Ablauf der Trauerfeier richten sich nach den Wünschen des Verstorbenen und dessen Angehörigen. Alles ist möglich, wenn die Räumlichkeiten dafür geeignet sind und das sittliche Empfinden der Öffentlichkeit nicht beeinträchtigt wird. Die Trauerfeier organisieren die Hinterbliebenen mit dem Bestattungsunternehmen ihrer Wahl.
Besteht die Möglichkeit, die Feuerbestattung zu einem bestimmten Termin durchzuführen?
Grundsätzlich ja. Wir möchten bestmöglich auf Terminwünsche eingehen. Diese können Hinterbliebene im Beratungsgespräch mit ihrem Bestattungsunternehmen abstimmen.
Kann man bei der Feuerbestattung dabei sein?
Ja, in der Feuerbestattung Traunstein können Familienangehörige, Verwandte und enge Freunde nach Absprache mit dem Bestattungsunternehmen ihrer Wahl der Übergabe an das Feuer beiwohnen.
Ist eine Feuerbestattung kostengünstiger als eine Erdbestattung?
Grundsätzlich erfordert eine Feuerbestattung dieselben Komponenten wie eine Erdbestattung. Die Kosten für eine Einäscherung unterscheiden sich kaum von den Kosten für die Grabarbeiten bei der Erdbestattung. Betrachtet man jedoch die Folgekosten wie Grabgebühren, Grabdenkmal und Grabpflege, so ist letztlich die Feuerbestattung die kostengünstigere Art der Bestattung.
Welche Beisetzungsmöglichkeiten für Urnen gibt es?
Da Erd- und Feuerbestattungen gesetzlich gleichgestellt sind, umfasst der Bestattungsanspruch auch das Recht auf Beisetzung von Urnen. In Deutschland besteht sogar eine gesetzliche Beisetzungspflicht für Urnen (Friedhofszwang). Ausgenommen hiervon ist nur die Beisetzung von Urnen auf See. Einige Bundesländer haben mittlerweile Ausnahmen vom Friedhofszwang gesetzlich verankert.